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Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige diskriminierende Äußerungen aufgefallen sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen.

 

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